Wir hören zu. Und denken weiter.


Wurzeln, wenn sich der Wegebelag anhebt

Wir erarbeiten Konzepte zur baumschonenden Behebung von Stolperstellen, bei infolge von Baumwurzeln angehobenen Wegebelägen, und können Sanierungsmaßnahmen über unsere Fachpartnern durchführen lassen.

Baumschutz während der Baumaßnahme

Baumaßnahmen gehen oft mit vermeidbaren Schäden an Bäumen einher, die erst nach Jahren die Baumsicherheit gefährden oder die Baumvitalität beeinträchtigen. Beugen Sie also vor und lassen uns vor dem Beginn einer Baumaßnahme die nötigen Schutzvorkehrungen für Baum und Boden festlegen. Wir übernehmen die fachliche Beratung und Überwachung zum Baumschutz während des Bauprojekts.

Hinweis Baumschutzsatzung

Befindet sich ein Baum im Geltungsbereich einer Baumschutzsatzung, müssen in der Regel alle Maßnahmen am Baum und seinem Umfeld von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Damit Ausnahmen oder Befreiungen genehmigt werden, muss der Baumeigentümer einen Antrag stellen in dem er sein Anliegen gut begründet. Hierbei unterstützen wir unsere Kunden mit einem Baumgutachten oder erarbeiten den gesamten Antrag.